Dr. Thomas Schulte

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Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt in Berlin

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Freitag, 4. September 2015

Gläubigerversammlung - BWF Stiftung am 04.09.2015 (von Dr. Thomas Schulte)

Hohe Sicherheitsvorkehrungen - viele Anwälte - wenig Gläubiger 

In ruhigen Atmosphäre fand unter Leitung des Herrn Rechtsanwalt Laboga die Versammlung statt. 

Technische Universität Berlin
           Straße des 17. Juni Hausnummer 136, 10623 Berlin
           Hörsaalgebäude Elektrotechnik, Hörsaal HE 101




Montag, 17. August 2015

BEMK Vermittlertag in Hannover am 14.08.2015

Dr. Thomas Schulte sprach an dem Tage vor Vermittlern der BWF Stiftung in Hannover.
Anwesend waren auch zwei Finanzjournalisten.

Der Finanzjournalist Bremer schildert seine Eindrücke wie folgt.
Unter diesem Beitrag mein Kommentar:

"Ein Teil der Veranstaltung war die Anwesenheit des Berliner Rechtsanwaltes Dr. Thomas Schulte. Für Dr. Schulte war das sicherlich ein Termin in der Höhle des Löwen, denn es waren alles ehemalige BWF Vermittler die Dr. Thomas Schulte dort in der Diskussionsrunde begrüßen durfte. Es war wohl einer der spannendsten Termine an diesem Tag. Dr. Schulte machte zunächst erst mal deutlich, das sich seine Antworten auf Fragen der ehemaligen BWF Vermittler in einem ganz engen Rahmen bewegen, dies auf Grund seiner standesrechtlichen Verpflichtungen seinen ehemaligen Mandanten gegenüber. Das respektierten die Vermittler natürlich. Trotzdem es gab viele Antworten auf Gerüchte und Fragen die die Vermittler an Dr. Schulte hatten. Anerkennend muss man feststellen, daß Dr. Schulte keiner Frage ausgewichen ist, den Vermittlern Rede und Antwort stand. Im Ergebnis jedoch muss man sagen, daß der Vorgang BWF insgesamt nicht aufgeklärt werden konnte. Daran arbeitet derzeit die Berliner Staatsanwaltschaft natürlich sehr intensiv so Dr. Schulte der anmerkte das er die Staatsanwaltschaft natürlich so gut und mit seinem Wissen des Vorgangs bei der Aufklärung unterstütze. Besonders aufmerksam verfolgt von den BWF Vermittlern wurde die Aussage “das die Bafin bereits im Jahre 2011 von Dr. Schulte über das Geschäftsmodel der BWF informiert wurde” und auch besonders interessant war die Aussage das die Verträge der BWF Stiftung zum Thema “GOLD- Anlage” nicht aus der Kanzlei von Dr. Schulte stammen. Natürlich haben wir hier anwaltschaftliche Dienstleistungen erbracht die bewegten sich aber nicht in diesem Bereich so Dr. Schulte. Dr. Schulte betonte auch nochmals, daß er zu jedem Zeitpunkt i m m e r von der Seriosität des Geschäftsmodels und der handelnden Personen überzeugt war. Er selber, und das wissen wir in der Redaktion gehörte sicherlich selber zu den am stärksten überraschten Personen in diesem Vorgang. Wir selber wissen auch seit geraumer Zeit, daß Dr. Thomas Schulte auf eigene Initiative hier viel Zeit und Arbeit investiert um in den gesamten Vorgang mehr Licht zu bringen. Der Auftritt in der Höhle des Löwen war für Dr. Schulte sicherlich nicht einfach aber es war ein sehr guter Auftritt von Dr. Schulte der überzeugt hat wie man aus der Runde der Vermittler so gehört hat. Thema war natürlich auch das KPMG Gutachten. Hier entbrannte eine heiße Diskussion allerdings eine Diskussion die letztlich auch keine Klärung brachte, sondern wiederum nur die Suche nach Erklärungen war. Welches Gold und von wem die KPMG geprüft hat weiss natürlich keiner der Teilnehmer, und natürlich darf man den Aspekt nicht vergessen, daß die KPMG durchaus echtes Gold vorgefunden haben könnte und dies auch in ausreichender Menge um das Geschäftsmodel der BWF Stiftung als plausibel zu testieren. Was theoretisch gesehen danach mit dem Gold passiert ist, wenn etwas damit passiert ist, daß dürften dann nur die Personen wissen, die dann für das Gold verantwortlich waren und einen Zugang zu den Goldbeständen hatten. Interessant in diesem Zusammenhang war die Feststellung das Gerald S. einer der Beschuldigten, wohl einen eigenen Schlüssel für die Tresorräume gehabt haben soll, welcher ihm den ungehinderten und möglicherweise auch unkontrollierten Zugang zu den Tresorräumen ermöglichte. Eine weitere Tatsache scheint zu sein, das insgesamt nur für 10 Millionen Euro Gold von der TMS gekauft wurde, natürlich eine erhebliche Differenz zu den kolportierten Zahlen der Anlegergelder in Höhe von 50 Millionen Euro. Nachweisen kann man wohl auch diverse Geldflüsse an Unternehmen im Umfeld des Unternehmenskonstruktes der BWF Stiftung dies gilt aufzuklären. Auch der Wert der Immobilie scheint festzustehen. Hier gibt es den Wertansatz von 2 Millionen Euro, davon stehen aber noch 1 Million Euro Restzahlung offen. Insgesamt, so die Erkenntnis von unserer Seite, war es ein interessante Diskussion zum Thema “BWF/BDT”, aber Lösungen hat sie nicht gebracht, wiederum nur den Versuch von Erklärungen. Wie schon in der Vergangenheit angemerkt, wird man hier auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Berlin warten müssen,. Bis dahin wird es noch viele Spekulationen rund um das Thema BWF/BDT” geben."




  1. Kurz aus meiner Sicht ein paar Ergänzungen:
    1. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner – selbstverständlich – Hilfe angeboten. Die Sachaufklärung und die Entscheidung darüber obliegen allerdings den Behörden.
    2. Zur Zeit ist nicht klar, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung das Schreiben vom Sommer 2011 erhalten hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung hat unser Akteneinsicht-Gesuch abgelehnt.
    3. Das Konstrukt (Stiftung und Vertrag) stammt nicht aus unserem Hause. Wir haben nur die Allgemeinen Bedingungen des Vertrages überarbeitet.
    4. Wer Zugriff (Schlüsselgewalt) auf die Edelmetalle hatte ist den Rechtsanwälten Dr. Schulte nicht bekannt.
    5. Ob die im Bericht genannten Wertansätze stimmen, kann nicht beurteilt werden.
    Berlin, 16.08.2015
    Dr. Thomas Schulte
    Rechtsanwalt
    für die
    Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
    Malteserstrasse 170 / 172, 12277 Berlin
    Telefon: 030 715 206 70
    Telefax: 030 715 206 78

Dienstag, 11. August 2015

Anruf vom Schein-Staatsanwalt - Auf der Hut sein (von Dr. Thomas Schulte) - oder: Call ID Spoofing

Kriminelle nutzen die Möglichkeit die Rufnummer für den Angerufenen falsch anzeigen zu lassen. Aktuell berichtet der Weiße Ring, dass Opfer von Staatsanwälten angerufen wurden. Die richtige Nummer war im Display zu sehen. Es handelte sich aber um Betrüger. Der Weiße Ring ist eine Opferschutzorganisation, die schon länger vor dem Call ID Spoofing warnt.

Tipps und Tricks von Dr. Thomas Schulte:

1. Schlüssigkeitskontrolle vornehmen! Warum sollte ein Staatsanwalt anrufen?
2. Zeit gewinnen. Rückruf in Aussicht stellen.
3. Freunde und Verwandte mit an das Telefon holen.
4. Meinung der Umgebung einholen.
5. Rückrufen. Aber die Nummer selbst heraussuchen. Nicht die automatische Funktion des Telefons
nutzen. Expertenrat gefällig? Fragen kostet nichts. Rufen Sie gerne an (030 71520670) oder schreiben eine Mail, wir melden uns dann.



Dienstag, 28. Juli 2015

Informationen rund um die BWF Stiftung - Dr. Thomas Schulte stellt sich Fragen



Bitte notieren....  bei Interesse



Hier das Interview des West-Deutschen-Rundfunks zum Thema "Wer wusste was in Sachen BWF Stiftung?"

1. Wann wusste die Bafin von den Geschäften der BWF-Stiftung? Wann wurde sie informiert?
Der Rechtsanwalt muss wie ein Arzt über Krankheiten schweigen. Der Anwalt darf auch nicht eine staatliche Strafuntersuchung durch Akteninformationen an die Öffentlichkeit gefährden. Völlig egal ist, wie seine private Meinung dazu ist. Deshalb nur so viel: 
Bekannt ist, dass die Gewerbeaufsicht in Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Start des Produktes informiert im Sommer/ Herbst 2011. 
Diese Behörden sind aber keine Wundertäter; die großen Skandale im Bereich grauer Markt und Bankenaufsicht zeigen, dass gewisse weltweite Geschäfte offenbar nicht effektiv kontrolliert werden können, teilweise fehlt es an Gesetzen. Deshalb wird das brandneue sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz schon jetzt heftig als sinnlos im Sinne des Anlegerschutzes bewertet.
2. Wurde die Aufsichtsbehörde nur durch Sie, oder auch durch Andere informiert? 
Es ist richtig und bekannt, dass wir immer raten offen mit den Behörden Kontakt zu suchen und transparent zu agieren. Das ist schon wegen der Geldwäschevorgaben wichtig. 
Ob hier die Gesetze nicht ausreichen oder es Versäumnisse gab können wir nicht beurteilen. Rechtliche Regeln sollen alle schützen. Es macht doch keinen Sinn einen Betrieb sei es eine Hühnerzucht oder einen Goldhandel aufzuziehen, zu ackern und dann kommt nach ein paar Jahren ein Gendarm und sperrt den Hof und das Geschäft zu. Deshalb lautet die Regel: raus mit der Sprache, weil Lügen kurze Beine haben. 
3. Welche Wirtschaftsprüfer haben ihres Wissens nach die Goldbestände kontrolliert und attestiert, das Gold vorhanden ist, um Anlegergelder zurückzuzahlen? 
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Goldbestände wurden mehrfach geprüft, teilweise ohne längere Vorankündigung. Man darf nicht vergessen, dass diese Prüfungen ja keine staatlichen Prüfungen waren, sondern freiwillige Maßnahmen der Firma. Prüfungen haben bekanntlich ein Berliner Wirtschaftsprüfer und auch eine weltweite agierende Prüfungsgesellschaft vorgenommen. 
Viele Goldhändler und andere Fachexperten haben uns mitgeteilt, sie hätten in ihrem Leben noch niemals sogenanntes Katzengold gesehen. Wie hier die Prüfungen ausgehen, wissen wir nicht. Wir als Rechtsanwälte können das eigentlich kaum glauben, wir verstehen auch nicht, warum die Materialprüfung jetzt so lange dauert. 
4. Welche Aufgaben haben Sie für die BWF-Stiftung übernommen? 
Wir sind Rechtsanwälte und arbeiten im Bereich „Rechtsberatung. Wir haben genauso wie Ärzte hunderte Patienten, viele Mandanten. Ich bin mit den Kollegen sozusagen Arzt der Fußballmannschaft, aber nicht für Fouls auf dem Spielfeld zuständig. Jedenfalls mitgespielt haben wir nicht. 
5. Wann sind sie ausgestiegen? 
Der Begriff passt irgendwie nicht, Patienten können zu so vielen Ärzten laufen wie sie möchten und sich untersuchen lassen. Gleiches gilt auch für Mandanten. In diesem Fall gab es ein Strafverfahren und eine Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung im Februar 2015. Wir stehen selbstverständlich auch Behörden, Opfern oder der Öffentlichkeit zur Verfügung, müssen uns aber an Recht und Gesetz halten. Mandate für Mandanten enden für Rechtsanwälte durch Zielerreichung (z.B. Mietrechtsprozess gewonnen) oder Kündigung. 
6. Wann hatten sie die Vermutung/Verdacht, dass hier möglicherweise etwas nicht richtig läuft? 
Das weiß ich bis heute nicht. Ich finde es verstörend, dass bisher nichts richtig bekannt ist. Vermutungen und Gerüchte sind schlimm. In der Öffentlichkeit kommt es deshalb zu wilden Spekulationen. Sorgfältige Arbeit der Behörden dauert eben. Wir können das nicht beschleunigen. 
7. Haben Sie eine Vermutung, wohin das Gold verschwunden sein kann? 
Nein, wir wissen noch nicht einmal, ob Gold verschwunden ist. M.E. müssen wir aus dem Verfahren Schlüsse ziehen: Wir als Rechtsanwälte, die in der Regel Opfer von falschen Beratungen im Bereich Geld und Versicherung vertreten, haben in den zwanzig Jahren folgendes gelernt, dass auch heute noch die alten Sprichworte stimmen: diese Beratung der Leute, die nichts bezahlen beim Makler oder Versicherungsvertreter führt nur Opfer:…. bei der Geldanlage „guter Rat ist teuer“ Es ist ja nicht alles Gold, was glänzt. Viele Köche verderben den Brei und Lügen haben kurze Beine. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Der Rechtsanwalt muss wie ein Arzt über Krankheiten schweigen. Der Anwalt darf auch nicht eine staatliche Strafuntersuchung durch Akteninformationen an die Öffentlichkeit gefährden. Völlig egal ist, wie seine private Meinung dazu ist. Deshalb nur so viel: Bekannt ist, dass die Gewerbeaufsicht in Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Start des Produktes informiert im Sommer/ Herbst 2011. Diese Behörden sind aber keine Wundertäter; die großen Skandale im Bereich grauer Markt und Bankenaufsicht zeigen, dass gewisse weltweite Geschäfte offenbar nicht effektiv kontrolliert werden können, teilweise fehlt es an Gesetzen. Deshalb wird das brandneue sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz schon jetzt heftig als sinnlos im Sinne des Anlegerschutzes bewertet.2. Wurde die Aufsichtsbehörde nur durch Sie, oder auch durch Andere informiert? Es ist richtig und bekannt, dass wir immer raten offen mit den Behörden Kontakt zu suchen und transparent zu agieren. Das ist schon wegen der Geldwäschevorgaben wichtig. Ob hier die Gesetze nicht ausreichen oder es Versäumnisse gab können wir nicht beurteilen. Rechtliche Regeln sollen alle schützen. Es macht doch keinen Sinn einen Betrieb sei es eine Hühnerzucht oder einen Goldhandel aufzuziehen, zu ackern und dann kommt nach ein paar Jahren ein Gendarm und sperrt den Hof und das Geschäft zu. Deshalb lautet die Regel: raus mit der Sprache, weil Lügen kurze Beine haben. 3. Welche Wirtschaftsprüfer haben ihres Wissens nach die Goldbestände kontrolliert und attestiert, das Gold vorhanden ist, um Anlegergelder zurückzuzahlen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Goldbestände wurden mehrfach geprüft, teilweise ohne längere Vorankündigung. Man darf nicht vergessen, dass diese Prüfungen ja keine staatlichen Prüfungen waren, sondern freiwillige Maßnahmen der Firma. Prüfungen haben bekanntlich ein Berliner Wirtschaftsprüfer und auch eine weltweite agierende Prüfungsgesellschaft vorgenommen. Viele Goldhändler und andere Fachexperten haben uns mitgeteilt, sie hätten in ihrem Leben noch niemals sogenanntes Katzengold gesehen. Wie hier die Prüfungen ausgehen, wissen wir nicht. Wir als Rechtsanwälte können das eigentlich kaum glauben, wir verstehen auch nicht, warum die Materialprüfung jetzt so lange dauert. 4. Welche Aufgaben haben Sie für die BWF-Stiftung übernommen? Wir sind Rechtsanwälte und arbeiten im Bereich „Rechtsberatung. Wir haben genauso wie Ärzte hunderte Patienten, viele Mandanten. Ich bin mit den Kollegen sozusagen Arzt der Fußballmannschaft, aber nicht für Fouls auf dem Spielfeld zuständig. Jedenfalls mitgespielt haben wir nicht. 5. Wann sind sie ausgestiegen? Der Begriff passt irgendwie nicht, Patienten können zu so vielen Ärzten laufen wie sie möchten und sich untersuchen lassen. Gleiches gilt auch für Mandanten. In diesem Fall gab es ein Strafverfahren und eine Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung im Februar 2015. Wir stehen selbstverständlich auch Behörden, Opfern oder der Öffentlichkeit zur Verfügung, müssen uns aber an Recht und Gesetz halten. Mandate für Mandanten enden für Rechtsanwälte durch Zielerreichung (z.B. Mietrechtsprozess gewonnen) oder Kündigung. 6. Wann hatten sie die Vermutung/Verdacht, dass hier möglicherweise etwas nicht richtig läuft? Das weiß ich bis heute nicht. Ich finde es verstörend, dass bisher nichts richtig bekannt ist. Vermutungen und Gerüchte sind schlimm. In der Öffentlichkeit kommt es deshalb zu wilden Spekulationen. Sorgfältige Arbeit der Behörden dauert eben. Wir können das nicht beschleunigen. 7. Haben Sie eine Vermutung, wohin das Gold verschwunden sein kann? Nein, wir wissen noch nicht einmal, ob Gold verschwunden ist. M.E. müssen wir aus dem Verfahren Schlüsse ziehen: Wir als Rechtsanwälte, die in der Regel Opfer von falschen Beratungen im Bereich Geld und Versicherung vertreten, haben in den zwanzig Jahren folgendes gelernt, dass auch heute noch die alten Sprichworte stimmen: diese Beratung der Leute, die nichts bezahlen beim Makler oder Versicherungsvertreter führt nur Opfer:…. bei der Geldanlage „guter Rat ist teuer“ Es ist ja nicht alles Gold, was glänzt. Viele Köche verderben den Brei und Lügen haben kurze Beine. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 

Der Rechtsanwalt muss wie ein Arzt über Krankheiten schweigen. Der Anwalt darf auch nicht eine staatliche Strafuntersuchung durch Akteninformationen an die Öffentlichkeit gefährden. Völlig egal ist, wie seine private Meinung dazu ist. Deshalb nur so viel: Bekannt ist, dass die Gewerbeaufsicht in Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Start des Produktes informiert im Sommer/ Herbst 2011. Diese Behörden sind aber keine Wundertäter; die großen Skandale im Bereich grauer Markt und Bankenaufsicht zeigen, dass gewisse weltweite Geschäfte offenbar nicht effektiv kontrolliert werden können, teilweise fehlt es an Gesetzen. Deshalb wird das brandneue sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz schon jetzt heftig als sinnlos im Sinne des Anlegerschutzes bewertet.2. Wurde die Aufsichtsbehörde nur durch Sie, oder auch durch Andere informiert? Es ist richtig und bekannt, dass wir immer raten offen mit den Behörden Kontakt zu suchen und transparent zu agieren. Das ist schon wegen der Geldwäschevorgaben wichtig. Ob hier die Gesetze nicht ausreichen oder es Versäumnisse gab können wir nicht beurteilen. Rechtliche Regeln sollen alle schützen. Es macht doch keinen Sinn einen Betrieb sei es eine Hühnerzucht oder einen Goldhandel aufzuziehen, zu ackern und dann kommt nach ein paar Jahren ein Gendarm und sperrt den Hof und das Geschäft zu. Deshalb lautet die Regel: raus mit der Sprache, weil Lügen kurze Beine haben. 3. Welche Wirtschaftsprüfer haben ihres Wissens nach die Goldbestände kontrolliert und attestiert, das Gold vorhanden ist, um Anlegergelder zurückzuzahlen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Goldbestände wurden mehrfach geprüft, teilweise ohne längere Vorankündigung. Man darf nicht vergessen, dass diese Prüfungen ja keine staatlichen Prüfungen waren, sondern freiwillige Maßnahmen der Firma. Prüfungen haben bekanntlich ein Berliner Wirtschaftsprüfer und auch eine weltweite agierende Prüfungsgesellschaft vorgenommen. Viele Goldhändler und andere Fachexperten haben uns mitgeteilt, sie hätten in ihrem Leben noch niemals sogenanntes Katzengold gesehen. Wie hier die Prüfungen ausgehen, wissen wir nicht. Wir als Rechtsanwälte können das eigentlich kaum glauben, wir verstehen auch nicht, warum die Materialprüfung jetzt so lange dauert. 4. Welche Aufgaben haben Sie für die BWF-Stiftung übernommen? Wir sind Rechtsanwälte und arbeiten im Bereich „Rechtsberatung. Wir haben genauso wie Ärzte hunderte Patienten, viele Mandanten. Ich bin mit den Kollegen sozusagen Arzt der Fußballmannschaft, aber nicht für Fouls auf dem Spielfeld zuständig. Jedenfalls mitgespielt haben wir nicht. 5. Wann sind sie ausgestiegen? Der Begriff passt irgendwie nicht, Patienten können zu so vielen Ärzten laufen wie sie möchten und sich untersuchen lassen. Gleiches gilt auch für Mandanten. In diesem Fall gab es ein Strafverfahren und eine Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung im Februar 2015. Wir stehen selbstverständlich auch Behörden, Opfern oder der Öffentlichkeit zur Verfügung, müssen uns aber an Recht und Gesetz halten. Mandate für Mandanten enden für Rechtsanwälte durch Zielerreichung (z.B. Mietrechtsprozess gewonnen) oder Kündigung. 6. Wann hatten sie die Vermutung/Verdacht, dass hier möglicherweise etwas nicht richtig läuft? Das weiß ich bis heute nicht. Ich finde es verstörend, dass bisher nichts richtig bekannt ist. Vermutungen und Gerüchte sind schlimm. In der Öffentlichkeit kommt es deshalb zu wilden Spekulationen. Sorgfältige Arbeit der Behörden dauert eben. Wir können das nicht beschleunigen. 7. Haben Sie eine Vermutung, wohin das Gold verschwunden sein kann? Nein, wir wissen noch nicht einmal, ob Gold verschwunden ist. M.E. müssen wir aus dem Verfahren Schlüsse ziehen: Wir als Rechtsanwälte, die in der Regel Opfer von falschen Beratungen im Bereich Geld und Versicherung vertreten, haben in den zwanzig Jahren folgendes gelernt, dass auch heute noch die alten Sprichworte stimmen: diese Beratung der Leute, die nichts bezahlen beim Makler oder Versicherungsvertreter führt nur Opfer:…. bei der Geldanlage „guter Rat ist teuer“ Es ist ja nicht alles Gold, was glänzt. Viele Köche verderben den Brei und Lügen haben kurze Beine. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 

Der Rechtsanwalt muss wie ein Arzt über Krankheiten schweigen. Der Anwalt darf auch nicht eine staatliche Strafuntersuchung durch Akteninformationen an die Öffentlichkeit gefährden. Völlig egal ist, wie seine private Meinung dazu ist. Deshalb nur so viel: Bekannt ist, dass die Gewerbeaufsicht in Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Start des Produktes informiert im Sommer/ Herbst 2011. Diese Behörden sind aber keine Wundertäter; die großen Skandale im Bereich grauer Markt und Bankenaufsicht zeigen, dass gewisse weltweite Geschäfte offenbar nicht effektiv kontrolliert werden können, teilweise fehlt es an Gesetzen. Deshalb wird das brandneue sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz schon jetzt heftig als sinnlos im Sinne des Anlegerschutzes bewertet.2. Wurde die Aufsichtsbehörde nur durch Sie, oder auch durch Andere informiert? Es ist richtig und bekannt, dass wir immer raten offen mit den Behörden Kontakt zu suchen und transparent zu agieren. Das ist schon wegen der Geldwäschevorgaben wichtig. Ob hier die Gesetze nicht ausreichen oder es Versäumnisse gab können wir nicht beurteilen. Rechtliche Regeln sollen alle schützen. Es macht doch keinen Sinn einen Betrieb sei es eine Hühnerzucht oder einen Goldhandel aufzuziehen, zu ackern und dann kommt nach ein paar Jahren ein Gendarm und sperrt den Hof und das Geschäft zu. Deshalb lautet die Regel: raus mit der Sprache, weil Lügen kurze Beine haben. 3. Welche Wirtschaftsprüfer haben ihres Wissens nach die Goldbestände kontrolliert und attestiert, das Gold vorhanden ist, um Anlegergelder zurückzuzahlen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Goldbestände wurden mehrfach geprüft, teilweise ohne längere Vorankündigung. Man darf nicht vergessen, dass diese Prüfungen ja keine staatlichen Prüfungen waren, sondern freiwillige Maßnahmen der Firma. Prüfungen haben bekanntlich ein Berliner Wirtschaftsprüfer und auch eine weltweite agierende Prüfungsgesellschaft vorgenommen. Viele Goldhändler und andere Fachexperten haben uns mitgeteilt, sie hätten in ihrem Leben noch niemals sogenanntes Katzengold gesehen. Wie hier die Prüfungen ausgehen, wissen wir nicht. Wir als Rechtsanwälte können das eigentlich kaum glauben, wir verstehen auch nicht, warum die Materialprüfung jetzt so lange dauert. 4. Welche Aufgaben haben Sie für die BWF-Stiftung übernommen? Wir sind Rechtsanwälte und arbeiten im Bereich „Rechtsberatung. Wir haben genauso wie Ärzte hunderte Patienten, viele Mandanten. Ich bin mit den Kollegen sozusagen Arzt der Fußballmannschaft, aber nicht für Fouls auf dem Spielfeld zuständig. Jedenfalls mitgespielt haben wir nicht. 5. Wann sind sie ausgestiegen? Der Begriff passt irgendwie nicht, Patienten können zu so vielen Ärzten laufen wie sie möchten und sich untersuchen lassen. Gleiches gilt auch für Mandanten. In diesem Fall gab es ein Strafverfahren und eine Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung im Februar 2015. Wir stehen selbstverständlich auch Behörden, Opfern oder der Öffentlichkeit zur Verfügung, müssen uns aber an Recht und Gesetz halten. Mandate für Mandanten enden für Rechtsanwälte durch Zielerreichung (z.B. Mietrechtsprozess gewonnen) oder Kündigung. 6. Wann hatten sie die Vermutung/Verdacht, dass hier möglicherweise etwas nicht richtig läuft? Das weiß ich bis heute nicht. Ich finde es verstörend, dass bisher nichts richtig bekannt ist. Vermutungen und Gerüchte sind schlimm. In der Öffentlichkeit kommt es deshalb zu wilden Spekulationen. Sorgfältige Arbeit der Behörden dauert eben. Wir können das nicht beschleunigen. 7. Haben Sie eine Vermutung, wohin das Gold verschwunden sein kann? Nein, wir wissen noch nicht einmal, ob Gold verschwunden ist. M.E. müssen wir aus dem Verfahren Schlüsse ziehen: Wir als Rechtsanwälte, die in der Regel Opfer von falschen Beratungen im Bereich Geld und Versicherung vertreten, haben in den zwanzig Jahren folgendes gelernt, dass auch heute noch die alten Sprichworte stimmen: diese Beratung der Leute, die nichts bezahlen beim Makler oder Versicherungsvertreter führt nur Opfer:…. bei der Geldanlage „guter Rat ist teuer“ Es ist ja nicht alles Gold, was glänzt. Viele Köche verderben den Brei und Lügen haben kurze Beine. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 
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