Dr. Thomas Schulte

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Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt in Berlin

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Dienstag, 4. August 2015

Hochzeitsgäste als Zeugen vor Gericht - Als Folge einer lauen Sommernacht brannten zwei Häuser ab

Die Himmelslaterne kann eine Brandwaffe sein. In einer lauen Sommernacht 2009 zündete eine Hochzeitsgesellschaft Himmelslaternen an. Jahre Später mussten viele Gäste vor Gericht als Zeugen erscheinen.

Das Oberlandesgericht entschied. Der Veranstalter haftet für den Schaden, der durch zwei abgebrannte Häuser entstand. 

Als Veranstalter galten die Schwiegermutter, die die Laternen mitgebracht hatten und der Bräutigam, weil er nicht verhindert haben soll, dass die Laternen aufsteigen.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.7.2015, Aktenzeichen 24 U 108/14 Bei Fragen rund um Familienrechtlichen Angelegenheiten empfehlen wir Frau Rechtsanwältin Corinna Stieg aus Berlin Expertenrat gefällig? Fragen kostet nichts. Rufen Sie gerne an (030 71520670) oder schreiben eine Mail, wir melden uns dann.



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