Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin Blog Informationen zum Alltag! Dr. Schulte erläutert Rechtsfragen und gibt Tipps und Tricks. Mehr Informationen auf www.dr-schulte.de
Mittwoch, 26. August 2015
Polizist mit Handy im Straßenverkehr erlaubt?
Die Polizei mit Mobiltelefon an der Hand. Ist das zulässig? Das Bild jedenfalls sorgt für viel Spott im Internet.
§ 23 der Straßenverkehrsordnung (STVO) steht in Absatz 1a „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Ist das erlaubt? Natürlich ist das erlaubt! Warum?
§ 35 Straßenverkehrsordnung!
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