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Dienstag, 8. September 2015

Rache für Tritt in den Bauch - Rechtsanwalt darf nicht Selbstjustiz empfehlen - Dr. Schulte, Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt darf nicht Selbstjustiz empfehlen:

Der Fall:

Ein Mitschüler hatte das Opfer beleidigt und in den Magen getreten. Der Staat stellte das Strafverfahren ein und der Rechtsanwalt erteilte den Tipp:

"Warten Sie in Deutschland bei Körperverletzungsdelikten nicht auf Polizei und Staatsanwaltschaft. Die unternehmen gegen die Täter nur wenig. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland stellen Ermittlungsverfahren zu ca. 70 % ein. Führen Sie oder beauftragen Sie stattdessen jemanden, der - gemäß der biblischen Weisheit Auge um Auge, Zahn um Zahn - selbst ein "robustes Gespräch" mit dem Täter führt."

Aufgrund dieser Aussage erhielt der Rechtsanwalt jetzt einen Rüffel der Anwaltskammer:


Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2014 

- 10 EV 113/12 -

Dieser Vorschlag zur Selbstjustiz sei ein Verstoß gegen das sogenannte Sachlichkeitsgebot des § 43 a Abs. 3 BRAO.

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts

(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
(5) Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.

(6) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.

Der Rechtsanwalt wurde mit eine Geldbuße von 500 € belegt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auge_f%C3%BCr_Auge
https://de.wikipedia.org/wiki/Auge_f%C3%BCr_Auge




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