Unser Schweizer Nachbarn haben ein wunderbar funktionierendes Justizsystem. Akten müssen einfach bearbeitet werden, egal ob es schneit, die Sonne scheint oder ein Krieg ausbricht.
Strafverfahren enden weltweit regelmäßig nach dem Ableben des Beschuldigten, so ist es auch in der Schweiz gesetzlich festgelegt. Weil aber der Totenschein des Beschuldigten nicht beigebracht werden konnte handelte das Gericht "aktenfreundlich". Die Akten konnte geschlossen werden. Ein Toter wurde verurteilt.
Die ganze Geschichte hier:
Ein Toter unterliegt im Rechtsstreit
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin Blog Informationen zum Alltag! Dr. Schulte erläutert Rechtsfragen und gibt Tipps und Tricks. Mehr Informationen auf www.dr-schulte.de
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