Rechtsanwalt Häring besteht darauf, dass gemäß § 14 Bundesbankgesetz Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel ist. Daher will er bar zahlen. --- die Rundfundzwangskasse findet das doof.... also streiten sich die Parteien....
http://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_76675928/gez-erfinder-des-bargeld-tricks-droht-die-zwangsvollstreckung.html
Das gute alte Bargeld hat viele Vorteile. ...., also zurück zur Lohntüte, Rentenbriefträger und u.s.w.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin Blog Informationen zum Alltag! Dr. Schulte erläutert Rechtsfragen und gibt Tipps und Tricks. Mehr Informationen auf www.dr-schulte.de
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