Das Sozialgericht Heilbronn hat einer Hartz IV Empfängerin die Kosten einer Babyausstattung mit Autobabysitz zugesprochen. Ursprünglich hatte die Behörde argumentiert: die Mutter habe doch kein Auto und ein Transport in einer herkömmlichen Tragetasche des Kinderwagens sei ausreichend.
Die Mutter meinte: Die Großeltern hätten ein Auto.
Das Gericht folgte der Einstellung der Mutter und urteile am 28.07.2015, S 11 AS 44/15:
Babies müssen durch einen Autobabysitz geschützt werden (§ 21 Abs. 1a StVO).
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