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Sonntag, 9. August 2015

Schnelle Strafe nach der Straftat - alte Gesetze neu verkauft...

Eine Woche zwischen Tat und Urteil - Justiz geht neue Wege


Donnerstag, 06. August 2015 15.17 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Bei reisenden Tätern sind die Ermittler oft machtlos: Ohne gültige Adresse sind sie nicht auffindbar. In Düsseldorf müssen sie in Untersuchungshaft gehen - und ganz schnell vor Gericht kommen.

Die Angeklagten werden etwa im Halbstundentakt vorgeführt. Gewerbsmäßiger Diebstahl wird einem 25 Jahre alten Mann aus Litauen vorgeworfen. Der Wachtmeister schließt im Saal 1.108 des Amtsgerichts die Handschellen des Angeklagten auf. Der trägt ein geringeltes Polohemd und Bermuda-Shorts. Fünf Tage zuvor wurde er beim Diebstahl in einem Supermarkt erwischt. Ein Fall für das «Besonders beschleunigte Verfahren mit Hauptverhandlungshaft». Der Mann gesteht, eine Dolmetscherin übersetzt. Richterin Silke Boriss verurteilt ihn zu einer Geldstrafe, der Mann aus Litauen kann gehen. 

Normalerweise kommen solche Straftaten nicht so schnell vor Gericht. Aber in Düsseldorf arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht zusammen, um manche Prozesse binnen einer Woche über die Bühne zu bekommen. Dafür muss einiges passen: eine Straftat wie etwa Diebstahl, gute Beweislage, ein Verdächtiger ohne festen Wohnsitz und ein Haftbefehl für dieses besondere Verfahren. Damit ist sichergestellt, dass der Beschuldigte tatsächlich vor Gericht erscheint. Mehr als 100 Urteile gab es seit dem 1. März, ein Freispruch war nicht dabei. 

«Wir haben in Düsseldorf unser Problem mit reisenden Tätern», sagt Polizeipräsident Norbert Wesseler. Weihnachtsmarkt, Flughafen, Bahnhof oder die Altstadt sind ein Tummelplatz auch für Diebe. Aber wenn sie trotz Straftat auf freiem Fuß und ohne festen Wohnsitz sind, sind sie für die Justiz oft nicht mehr greifbar. «Die Verfahren haben uns viel Arbeit gemacht», berichtet der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Harden über die oft vergebliche Mühe seiner Mitarbeiter. Die Beschuldigten verstünden das als Freibrief. 

In den kurzen Prozessen vor dem Amtsgericht geht es immer wieder um Diebstahl. Da hat ein Angeklagter in einer Diskothek versucht, eine Handtasche zu klauen. Über seinen Dolmetscher lässt er ausrichten, es tue ihm leid. Die Frau, der die Handtasche gehört und die als Zeugin erschienen ist, schaut er dabei nicht an. Da er vorbestraft ist, wird er von der Richterin zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ohne Bewährung. 

Ein Anderer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Mann mit dem Stoppelbart war bislang ein unbeschriebenes Blatt. Er wurde wenige Tage zuvor beim Diebstahl in einem Elektronik-Markt erwischt. Unter seiner Kleidung trug der 25-Jährige einen Damen-Badeanzug, aber verkehrt herum: Der Rückenausschnitt zeigte nach vorne, so dass kleine Gegenstände wie Speicherkarten eingeklemmt werden konnten. Dass er behauptet, er trage den Badeanzug wegen Rückenschmerzen, überzeugt die Richterin überhaupt nicht. «Sie dürften bemerkt haben, was es bedeutet, ins Gefängnis zu gehen», sagt sie dem Angeklagten, der ja in der U-Haft schon eine Kostprobe bekam. Der Mann nickt und nimmt die Bewährungsstrafe an.

Andere Polizeipräsidien seien an dem Projekt, das es auch in Köln gibt, interessiert, berichten die Ermittler nach knapp einem halben Jahr. Polizeipräsident Wesseler kann es sich auch für Gewalttäter in Fußballstadien vorstellen, wenn die Beweise sicher sind. Dass sie dann nach dem Wochenende in Untersuchungshaft seien und nicht bei der Arbeit, müsse doch abschrecken, meint er.
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