Die Himmelslaterne kann eine Brandwaffe sein. In einer lauen Sommernacht 2009 zündete eine Hochzeitsgesellschaft Himmelslaternen an. Jahre Später mussten viele Gäste vor Gericht als Zeugen erscheinen.
Das Oberlandesgericht entschied. Der Veranstalter haftet für den Schaden, der durch zwei abgebrannte Häuser entstand.
Als Veranstalter galten die Schwiegermutter, die die Laternen mitgebracht hatten und der Bräutigam, weil er nicht verhindert haben soll, dass die Laternen aufsteigen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.7.2015, Aktenzeichen 24 U 108/14
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